Gesetze - Richtlinien

Schutzgemeinschaft
Ebersberger Forst e.V.

Gesetze - Richtlinien

Die Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie


92/43/EWG (abgekürzt FFH-RL) ist - zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG (kurz VS-RL) - Grundlage eines europäischen ökologischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung "Natura 2000", das die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten aufrecht erhalten soll. Die FFH-RL trägt mit "Besonderen Schutzgebieten" ("FFH-Gebiete") dazu bei.

Waldregeln

Bitte beachten Sie bei all Ihren Aktivitäten folgende Regeln
im Ebersberger Forst:

Hinterlassen Sie keinen Müll im Wald!
 
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund die Wege nicht verlässt und vor allem nicht wildert!
 
Füttern Sie bitte nicht das Wild. Futterzahme Wildschweine können für Waldbesucher gefährlich werden
 
Tragen Sie keine Plastiktüten offen mit sich. Wildschweine werden durch diese mögliche Futterquelle angelockt! Benutzen Sie besser Körbe, Eimer oder Stoffbeutel zum Sammeln von Pilzen oder Früchten!
 
Streicheln Sie keine Wildtiere, vor allem Jungtiere!
 
Machen Sie kein Feuer und beachten Sie das Rauchverbot im Wald zwischen 1. März und 31. Oktober!
 
Parken Sie nur auf den ausgewiesenen Waldparkplätzen!
 
Reiten Sie nur auf geeigneten Wegen!
 
Besteigen Sie keine jagdlichen Einrichtungen (Kanzeln oder Hochsitze)!
 
Schädigen Sie keine Tiere und Pflanzen und deren Biotope!
 
Nehmen Sie Rücksicht auf Spaziergänger!

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