Schutzgebiete

Schutzgemeinschaft
Ebersberger Forst e.V.

Schutzgebiete

Schutzstatus des Ebersberger Forstes

Der Ebersberger Forst ist Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet und Bannwald. Seit 2004 wurde der südliche Rand und der Osten des Ebersberger Forstes zum FFH-Gebiet(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union) erhoben, weil hier die sehr seltenen, streng geschützten Tiere Gelbbauchunke und Bechstein-Fledermaus noch vorkommen.
Das Landschaftsschutzgebiet (kurz LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt.
Wasserschutzgebiete werden festgesetzt, um Grund- und Oberflächenwasser, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt werden, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Innerhalb des Wasserschutzgebietes können daher Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden.
Bannwald nennt man allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon.

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